Hausordnung: Gemeinde Klettgau

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Schulordnung der Realschule Klettgau

Unsere Schule ist ein Ort der Begegnung und des Lernens für Schüler, Lehrer und Eltern. Alle in unserer Schule sind Partner, die sich aktiv am Schulleben beteiligen. Wir schaffen gemeinsam die natürlichen Voraussetzungen für alle Schülerinnen und Schüler, die Schule erfolgreich abzuschließen. Mitmenschliches VerhaltenDie Schule gibt Freiheit und verlangt Verantwortung. Kritik hilft allen, wenn man mit dieser Kritik etwas verbessern will. Wer mitentscheiden will, muss Verantwortung für sich und den anderen übernehmen. Eine wesentliche Rolle spielt die SMV. Sie verdient Achtung und Unterstützung. Alle am Schulleben Beteiligten bemühen sich um Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft. Jeder hat einen Anspruch auf persönliche Sicherheit und Unversehrtheit, er behandelt Mitschülerinnen, Mitschüler, Lehrerinnen, Lehrer und alle an der Schule Beschäftigten so, wie er selbst behandelt werden möchte, und leistet dort Hilfe, wo ein anderer Hilfe benötigt. Gewalt und Gewaltandrohung gegen Menschen erzeugt Angst und stört daher das Wohlbefinden. Um sich in der Schule wohlfühlen zu können, muss auch das Gebäude schön und wohnlich bleiben und darf nicht verschmutzt oder beschädigt werden. Helft mit, euer Klassenzimmer, unser Schulgebäude und den Schulhof sauber zu halten. Wirf deine Abfälle immer in den Abfalleimer, sonst muss ein/e Mitschüler/in deinen Dreck beseitigen! Bei Krankheit sollten uns deine Eltern spätestens um 7:30 Uhr am 1. Krankheitstag benachrichtigen.

Kaugummikauen während der Schulzeit und das Tragen von Mützen während des Unterrichts ist untersagt.

  • Komm pünktlich in die Schule!
  • Richte dich dabei nach deinem Stundenplan!
  • Geh so von zu Hause weg, dass du nicht früher als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulhof eintriffst.
  • Verlasse das Schulgebäude nach Schulschluss sofort.
  • Verhalte dich im Unterricht, in den Pausen und auf dem Schulhof so, dass es zu keinen großen Streitigkeiten kommt.
  • Wenn du zu Ordnungsdiensten eingeteilt bist, führe diese ordentlich und gewissenhaft aus.

Sicherheit

Folgende Punkte sind uns wichtig und sind geregelt: Wir dulden keine Gegenstände, die den Unterricht stören und andere gefährden können. Alle digitalen Klang- und Videowiedergabe-Geräte (Mobiltelefone, i-pods, MP3-Player usw.) dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Die Schüler übernehmen die Haftung für ihre mitgebrachten Gegenstände.

Alle achten die Regeln der allgemeinen Verkehrsordnung. Fahrräder und Mofas dürfen nur abgeschlossen auf dem dafür vorgesehenen Fahrradabstellplatz abgestellt werden und dürfen nicht auf dem Schulgelände benützt werden. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden.

  • In der Sporthalle können besondere Gefahren lauern. Betritt deshalb die Turnhalle erst dann, wenn es der Sportlehrer gestattet.
  • Damit die Sporthalle nicht verschmutzt, darfst du sie nur mit sauberen Turnschuhen betreten.

Der Weg zur Schule und zu den Sportstätten (Hallen, Sportplatz) ist direkt und ohne Unterbrechung zurück zu legen. Beachte die Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen.

Das Werfen von Gegenständen, insbesondere von Schneebällen, ist verboten.

Im Schulgebäude ist das Ballspielen verboten.

Umwelt und Gesundheit

Wir sehen in der Erhaltung unserer Umwelt eine vordringliche Aufgabe.

  • Wir gehen mit allen Gütern schonend um, d.h.
  • wir achten auf sparsamen Verbrauch von Energie und Materialien,
  • wir geben naturnahen Produkten den Vorrang und entsorgen den Abfall in den dafür vorgesehenen Wertstoff- und Abfallbehälter,
  • wir helfen mit, den Abfall an unserer Schule zu reduzieren.

Auf dem Schulgelände sind Alkohol und Nikotin für Schüler verboten. Vorbilder regen zur Nachahmung an. Deshalb kommt den älteren Schülern die besondere Verantwortung zu, die jüngeren Mitschüler nicht zu einem ungesetzlichen und ungesunden Handeln zu verführen.

Diese Schulordnung tritt nach Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 19.04.10 und nach Beschluss der Schulkonferenz am 13.10.10 in Kraft. Die Schulordnung wurde ergänzt am 04.07.2012

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